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Viele WLAN-Besitzer betreiben ihr Netzwerk  immer noch  unverschlüsselt. Dies ist aber nicht nur ein Datenschutzproblem, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Landgericht Hamburg wurde jetzt wurde jetzt ein Fall verhandelt, in dem ein Bürger sein privates Wireless LAN nicht abgesichert hatte (Aktenzeichen: 308 O 407 / 06).

Er wurde von einem Musikkonzern angezeigt, weil über seinen Internet-Anschluss 240 Audiodateien in eine Internet-Tauschbörse gestellt wurden. Der über Zugangszeitraum und IP-Adresse identifizierte Beklagte gab an, dass ungebetene Gäste über sein ungeschütztes Netz diese Dateien kopiert hätten. Die Richter am Landgericht gaben jedoch dem Kläger Recht und schrieben, dass der Beklagte gemäß Paragraph 1004 BGB als „Störer für Schutzrechtsverletzungen“ haftet. Es sei allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden könnten. „Wer seine Internet-Verbindung drahtlos betreibe, müsse seinen Router deshalb absichern, andernfalls verstoße er gegen zumutbare Prüfungspflichten.“

Da die meisten WLAN-Router in der Werkseinstellung unverschlüsselt sind, sollte jeder Betreiber selbst dafür sorgen, dass die Verschlüsselung aktiviert wird. Wenn es nicht um den drahtlosen Betrieb eines Notebooks, sondern um den Ersatz eines Kabels zwischen PC u. Internet-Router geht, sollte auch die Homeplug-Technik (z.B. dLAN von Devolo) als Alternative betrachtet werden. Diese vom Autor schon in einem anderen Artikel beschriebene Übertragung über das Stromnetz erschwert nicht nur erheblich den Missbrauch durch Unbefugte, sondern gewährleistet in der Regel auch stabilere u. höhere Übertragungsraten.

 

Veröffentlicht am 21.11.2006 in der Wilhelmshavener Zeitung.

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