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WLAN-Netze stellen unverschlüsselt ein Sicherheitsproblem dar. Dies ist aber nicht nur ein Datenschutzproblem, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Schon im Jahr 2006 hatte das Landgericht Hamburg den Benutzer eines WLAN-Netzes verurteilt, weil seine Übertragung nicht verschlüsselt war und er damit gegen „zumutbare Prüfungspflichten“ verstoßen hat und „es allgemein bekannt sei, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden könnten“.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt aktuell die Haftung des WLAN-Besitzers bestätigt, wenn ohne sein Wissen über seinen Funknetzanschluss Musikstücke illegal getauscht werden. In beiden Fällen ging es um illegales runter- bzw. hochladen von Musik über eine Internet-Tauschbörse. Der BGH sieht aber keine Verpflichtung zu einem Schadensersatz. Es muss aber auch in Zukunft mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Abgabe einer Unterlassungserklärung gerechnet werden. Weiter verlangt der BGH die Einrichtung eines individuellen Passwortes und die Verwendung der aktuellen Verschlüsselungstechnik. Bereits vorhandene Geräte, die noch kein WPA2 können, müssen aber nicht ersetzt werden. In jedem Fall muss aber das Hersteller-Passwort geändert werden. Offene WLAN-Netze erleichtern auch die Ausspähung von Daten. Die Firma Google musste jetzt bei ihrem Projekt „Street View“ zugeben, dass die Wagen der Firma beim Fotografieren der Strassen auch Daten aus offenen WLAN-Netzen kopiert hatten. Eine sichere Alternative zum WLAN kann die Homeplug-Technik sein, bei der die Daten über das Stromnetz übertragen werden. Neben Abhörsicherheit erreicht man hier in der Regel auch stabilere u. höhere Übertragungsraten.

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